Öffentlicher Raum sollte allen Menschen gleichberechtigt Aufenthalts- und Begegnungsmöglichkeiten, Flächen für nicht kommerzielle Aktivitäten und politischen Austausch bieten. Die Planung städtischer Infrastrukturen sollte darauf ausgerichtet sein, allen Menschen ein würdevolles Leben in der Stadt zu ermöglichen. Dieser Leitfaden bietet eine Orientierung, wie bei der Gestaltung des öffentlichen Raums oftmals benachteiligte Personengruppen stärker mitberücksichtigt werden können. Die Untersuchung und Vermessung von Gebäudeteilen und architektonischen Elementen, die eine Aneignung verschiedener Nutzergruppen ermöglichen, bildet die Grundlage für die folgenden Empfehlungen.